28. Juni 2020

Lärmbelastung durch den Frankfurter Flughafen auch nach der Corona-Krise reduzieren

Auf Anregung der Fraktion von Bündnis 90/Die Grünen beauftragt der Kreistag Groß-Gerau den Kreisausschuss Gespräche mit der Landes- und Bundesregierung, sowie der Fluglärmkommission aufzunehmen um am Frankfurter Flughafen ein durchgängiges Nachtflugverbot von 22 Uhr bis 6 Uhr zu erreichen.

Darüber hinaus enthält der Beschluss eine Reihe von Forderungen, wie mit dem Flugverkehr in der näheren Zukunft nach der „Corona-Krise“ umgegangen werden soll. Neben den unmittelbaren Lärmreduzierungsaspekten stehen erhebliche Änderungen in arbeitsmarkt- und sozialpolitischer Hinsicht bevor. Die großen Arbeitgeber am Flughafen und bei den Luftverkehrsgesellschaften haben bereits einen großen Arbeitsplatzabbau nach Ende der Kurzarbeit angekündigt.

„Wir müssen uns – als in vieler Hinsicht von den anstehenden Änderungen mit am stärksten betroffene Region – intensiv mit den Folgen der Veränderung in der Luftfahrtindustrie beschäftigen und wollen erhebliche Mitwirkungsrechte und inhaltliche Beteiligungen an einer Neustrukturierung“, fordert Franz Urhahn, Fraktionssprecher von Bündnis 90/Die Grünen im Kreis Groß-Gerau.

Durch die Auswirkungen der Corona-Pandemie und die weltweiten Reiseeinschränkungen hat sich die Zahl der Starts und Landungen am Flughafen Frankfurt massiv reduziert. Laut FRAPORT finden im Vergleich zu der Zeit vor den Reisebeschränkungen nur noch ca. 5% bis 15% der täglichen Flugbewegungen statt. Die daraus resultierende Lärmreduzierung hat zu einem erheblichen Gewinn an Lebensqualität für hunderttausende Bewohner*innen des Rhein-Main-Gebietes geführt.

Es ist davon auszugehen, dass die Auswirkungen der Krise auf den Flugbetrieb noch über Jahre zu spüren sein werden und wir in dieser Zeit nicht mehr die Anzahl an Flugbewegungen vor der Krise erreichen werden. Ebenso wird durch die notwendige Einführung von neuen Hygienemaßnahmen, Organisations- und Zeitabläufen im Massenflugverkehr die bisher oft vorherrschende Preispolitik des „Billigflugzeitalters“ nicht mehr haltbar sein, die Flugpreise werden steigen und die Passagierzahlen dadurch sinken. Auch die Anzahl der Geschäftsreisenden wird nicht wieder das Vor-Krisen-Niveau erreichen, weil durch die während der Krise stark ausgebaute digitale Kommunikation im Geschäftsbereich und die Gewöhnung der Nutzer*innen jetzt schon zu Verhaltensänderungen führen, die zwingende Vor-Ort-Termine und die damit einhergehenden Geschäftsreisen mit dem Flugzeug unnötig machen.

Im Zuge dieser Veränderungen ist es nur logisch mit einem durchgängigen Nachtflugverbot von 22 Uhr bis 6 Uhr eine Entlastung vom Fluglärm für die Bürger*innen des Rhein-Main-Gebietes zu erreichen, indem die zur Zeit noch in den Randstunden (5-6 Uhr und 22-23 Uhr) stattfindenden Starts- und Landungen auf die freiwerdenden Slots während der normalen Tageszeit verschoben werden.

Die Anstrengungen der Bundes- und Landesregierungen zur Abfederung der Corona-Krise – welche unter anderem auch die Rettung der Lufthansa beinhalten – werden mit den Steuermitteln aller Bürger*innen finanziert, um solidarisch den ökonomischen Zusammenbruch in Deutschland zu verhindern. Diese Solidarität muss auch von der Wirtschaft und ihren Unternehmen (wie FRAPORT, Airlines, Logistikunternehmen und Tourismusbranche) zurückgegeben werden. Der Schutz der Nachtruhe ist dafür ein erster, leicht umzusetzender Schritt, damit die Menschen im Umfeld des Frankfurter Flughafens auch nach der Krise etwas mehr von dem genießen können, was derzeit fast den ganzen Tag vorherrscht: Ruhe.